Ab wann braucht man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Arbeitssicherheitsgesetz und auch die DGUV Vorschrift schreiben vor, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Dabei gibt es keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden. Auch bei Unternehmen mit nur einem Mitarbeitenden benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

In welchem zeitlichen Umfang das Unternehmen betreut werden muss, ist vereinfacht erklärt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit.

Der Umfang der Betreuung konkretisiert die DGUV Vorschrift 2.

Lassen Sie sich gerne von mir beraten und herausfinden, welche Betreuung für Sie erforderlich ist und ob ggf. Alternativen (Unternehmermodell) möglich sind.

Benötigt unser Unternehmen Brandschutzhelfer?

Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, die Konkretisierung im findet sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz § 10:

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. …

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. …

Eine Konkretisierungen findet sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2, Absatz 7.3

Dort heisst es unter anderem:

„Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.“….

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer

Ist ein/e Sicherheitsbeauftragte/r das Gleiche wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA / FASI)???

Nein, das ist keineswegs das Gleiche, obwohl dies aus Unwissenheit häufig gleichgestellt oder verwechselt wird!

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Hier einige Fakten:

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Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA/FASI)

-Rechtsgrundlage: Arbeitssicherheitsgesetz § 5- § 11 und DGUV-Vorschrift 2

-kann für sein Handeln haftbar gemacht werden

-berät Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit & Unfallverhütung

-sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich (z.B. Ingenieur  / Techniker / Meister)

-mehrjährige Ausbildung

-1 Fachkraft für Arbeitssicherheit ist immer Pflicht für Betriebe (Sonderfalllösungen für Kleinbetriebe)

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Sicherheitsbeauftragte/r (SiBe)

-Rechtsgrundlage: SGB VII und DGUV-Vorschrift 1

-Beratungsfunktion; keine Eigenverantwortung; keine Haftbarkeit

-unterstützt Arbeitgeber bei Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

-jeder Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung kann SiBe werden

-Grundausbildung mit Dauer von ca. 16 Unterrichtsstunden

-mind. 1 SiBe ist Pflicht für Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte

Fazit:

Die beiden Arbeitsschutzakteure sind keinesfalls das Gleiche! Also aufpassen mit der Wahl der Begrifflichkeit.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bis auf Sonderfallregelungen für jeden Betrieb Pflicht, während SiBe’s ab regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitende zusätzlich erforderlich sind!

Alles klar? Falls nicht, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen, wer was wann braucht?

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis???


Arbeitgeber müssen nach Gefahrstoffverordnung § 6 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.

Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
  2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
  4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein
    können.
    Fast jedes Unternehmen hat Gefahrstoffe. Dies beginnt oft schon bei Reinigungsmitteln,
    welches nahezu jedes Unternehmen hat. Auch Maschinenöle fallen größtenteils schon in die
    Begrifflichkeit eines Gefahrstoffs.
    Ist Ihr Gefahrstoffverzeichnis auf aktuellem Stand?