23.07.2024
Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“
Es gibt Neuerungen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.
Auszugweise einige wesentliche Aspekte:
Für Telearbeit:
Eine Begehung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist nicht zwingend erforderlich! Es genügt eine Befragung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, z.B. mittels Checkliste oder durch Fotomaterial.
Mobile Bildschirmgeräte:
Unterweisung erforderlich z.B. zur ergonomischen Körperhaltung, Vermeidung von Reflexionen, Begrenzung der Anwendungszeit und dass die Geräte, wie z.B. Smartphones nicht beim Gehen eingesetzt werden dürfen.
Erholungszeit bei Bildschirmarbeit:
Bisher nur ein Rat, jetzt als konkrete Empfehlung, dass bei ausschließlicher Bildschirmarbeit, fünf Minuten Erholungszeit pro Stunden eingehalten werden sollen.
27.06.2024
Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus
Wissen Sie, dass Lithium-Ionen-Akkus …
- …vom Hörgerät über elektrische Werkzeuge und Mobiltelefon bis hin zum Laptop in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten haben?
- …auch Pedelec- und E-Bikes zum Einsatz kommen?
- …bei unsachgemäßer Verwendung und Beschädigung eine hohe Brandgefahr darstellen, weil dadurch Zellen thermisch durchgehen können sowie eine innere Kettenreaktion im Akku ausgelöst werden kann? Dadurch können Oberflächentemperaturen von bis zu 800°C erreicht werden?
- …bei durchgehenden Zellen platzen können und einen „Elektrolytnebel“ freisetzen, der sich entzünden kann und die Gefahr einer Stichflammenbildung besteht? Dieser Elektrolytnebel ist zudem entzündbar, giftig und ätzend.
- …die in Brand geraten sind, sich aufgrund der hohen Energie nur schwer löschen lassen?
Unternehmen müssen daher anhand einer Gefährdungsbeurteilung passende Schutzmaßnahmen festlegen, wie z.B. mit defekten, beschädigten oder sich aufblähenden Akkus zu verfahren ist. Ebenso sollten u.a. die Themen Lagerung, Laden, Brandbekämpfung und Personenschutz betrachtet werden.
Lassen Sie sich als Unternehmen bzgl. dem Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus kompetent beraten!