nach DGUV-Information 205-023

für Unternehmen | Einrichtungen | Praxen | Kindergärten | Kindertagesstätten | Schulen | Hotels | Heime | u.v.m.

in Baden-Württemberg | Hessen | Bayern | Rheinland-Pfalz | Saarland

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Mir ist Praxisnähe wichtig, daher ist eine Abstimmung mit meinen Auftraggebern ein wesentlicher Teil meiner Vorbereitung, um auf die betrieblichen Besonderheiten einzugehen. Idealerweise findet vor der Schulung ein Vor-Ort-Termin mit meinem Auftraggeber statt, um das Unternehmen zu begehen, um so gezielt auf Ihre objektbezogenen Besonderheiten und Ihre betriebliche Brandschutzorganisation einzugehen.

So werden die Themen für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Schulung greifbarer.

Daher erfolgt die Terminierung von Schulungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Für Früh- oder Spätschichten sind Termine auch frühmorgens oder abends möglich. Auf Anfrage auch an Samstagen.

Der Mangel an Fachpersonal ist allgegenwärtig und Mitarbeitende sind eine knappe Ressource. Als Dienstleister möchte ich reagieren und meinen Auftraggebern die volle Flexibilität zusichern!

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung wird durchgeführt nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger gemäß DGUV-Information 205-023.

Die Schulung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil (Feuerlöscher-Training am Löschtrainer)

Zeitrahmen: ca. 4 Stunden

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.

Inhalte der Schulung u.a.:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen der Evakuierung
  • Gefahren durch Feuer und Rauch
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Gefahren im Brandfall
  • Verhalten im Brandfall
  • Evakuierung
  • Akkubrände
  • Feuerlöscheinrichtungen / Feuerlöscher
  • Praktische Löschübung am Löschtrainer (Feuerlöscher-Training)

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Email: info@kaspar-group.de

Telefon: +49 (0)176 849 387 51

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Für kleinere Unternehmen, für die eine Inhouse-Schulung aufgrund der Unternehmensgröße nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, biete ich in regelmäßigen Abständen auch Gruppentermine (<< hier klicken an), zu dem auch Einzelpersonen aus Unternehmen angemeldet werden können. Schreiben Sie mir!

FAQ

Was sind Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden benannt hat.

Benötigt unser Unternehmen Brandschutzhelfer?

Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, die Konkretisierung im findet sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz § 10:

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. …

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. …

Eine Konkretisierungen findet sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2, Absatz 7.3

Dort heisst es unter anderem: „Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.“…. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer.“